Weitere Entscheidung unten: LG Bonn, 17.02.2010

Rechtsprechung
   LG Bonn, 23.12.2011 - 9 O 364/08   

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https://dejure.org/2011,3148
LG Bonn, 23.12.2011 - 9 O 364/08 (https://dejure.org/2011,3148)
LG Bonn, Entscheidung vom 23.12.2011 - 9 O 364/08 (https://dejure.org/2011,3148)
LG Bonn, Entscheidung vom 23. Dezember 2011 - 9 O 364/08 (https://dejure.org/2011,3148)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer Schadenersatzpflicht einer Klinik und eines Schmerzensgeldanspruchs des Patienten in Folge einer unzureichenden Behandlung eines Dekubitus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 253; BGB § 421 ff.; BGB § 823 ff.
    Bestehen einer Schadenersatzpflicht einer Klinik und eines Schmerzensgeldanspruchs des Patienten in Folge einer unzureichenden Behandlung eines Dekubitus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-braune.de (Kurzinformation)

    20.000 für einen Dekubitus

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 72/79

    Rechtskraft eines Schmerzensgeldurteils

    Auszug aus LG Bonn, 23.12.2011 - 9 O 364/08
    Soweit der Kläger darüber hinaus mit dem Klageantrag zu 2. die weitergehende Feststellung der Einstandspflicht für vergangene , d.h. für den Zeitraum vom ##.10.2008 bis zum Tag der mündlichen Verhandlung, und für vorhersehbare zukünftige immaterielle Schäden begehrt, ist die Klage unbegründet und unterliegt der Abweisung; mit Blick auf den Klageantrag zu 1. und auf der Grundlage der Rechtsprechungsgrundsätze über die Einheitlichkeit der Schmerzensgeldbemessung waren diese bereits in dem mit dem Klageantrag zu 1. geltend gemachten, unbeschränkten Schmerzensgeld enthalten (vgl. insoweit v. Gerlach, Die prozessuale Behandlung von Schmerzensgeldansprüchen, VersR 2000, 525 ff; BGH VersR 1980, 975; 1995, 471; OLG Köln VersR 1992, 975; OLG Düsseldorf VersR 1996, 984; OLG Hamm NJW-RR 2000, 1625).
  • BGH, 18.03.1986 - VI ZR 215/84

    Dokumentationspflicht bei ernster Gefahr eines Durchliegegeschwürs

    Auszug aus LG Bonn, 23.12.2011 - 9 O 364/08
    Hiervon kann aber nur abgesehen werden kann, wenn in der konkreten Einrichtung eine allgemeine Anweisung besteht, aus der deutlich hervorgeht, welche einzelnen prophylaktischen Maßnahmen in den Fällen eines erhöhten Dekubitus-Risikos unbedingt durchzuführen sind (vgl. BGH, NJW 1986, 2365; OLG Düsseldorf, PflR 2005, 62 ff., zitiert jeweils nach juris).
  • BGH, 02.06.1987 - VI ZR 174/86

    Feststellungen von Versäumnissen eines Arztes

    Auszug aus LG Bonn, 23.12.2011 - 9 O 364/08
    Insoweit gilt auch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass die Entscheidung über das, was zu tun ist bei Dekubitus-Risikopatienten, nicht allein dem Pflegepersonal überlassen werden darf (vgl. BGH, VersR 1987, 1238).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2004 - 15 U 160/03

    Beweislast und Haftung des Pflegeheims bei Durchliegegeschwür

    Auszug aus LG Bonn, 23.12.2011 - 9 O 364/08
    Hiervon kann aber nur abgesehen werden kann, wenn in der konkreten Einrichtung eine allgemeine Anweisung besteht, aus der deutlich hervorgeht, welche einzelnen prophylaktischen Maßnahmen in den Fällen eines erhöhten Dekubitus-Risikos unbedingt durchzuführen sind (vgl. BGH, NJW 1986, 2365; OLG Düsseldorf, PflR 2005, 62 ff., zitiert jeweils nach juris).
  • OLG Köln, 04.08.1999 - 5 U 19/99

    Dekubitus ist regelmäßig Indiz für grobe Pflege- und/oder Behandlungsversäumnisse

    Auszug aus LG Bonn, 23.12.2011 - 9 O 364/08
    Es entspricht daneben anerkannter Rechtsprechung, worauf die Kammer in der mündlichen Verhandlung hingewiesen hat, dass das Auftreten von schwerwiegenden Dekubiti bei Hochrisikopatienten - wie hier dem Kläger - immer vermeidbar sei (so ausdrücklich OLG Köln, NJW-RR 2000, 1267; ähnlich OLG Düsseldorf, aaO, Rn. 50, zitiert jeweils nach juris), sei es durch häufige Umlagerungen, sei es durch Eincremen oder/und durch Einsatz von Spezialbetten und Kissen.
  • OLG Köln, 20.05.1992 - 2 U 191/91

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus LG Bonn, 23.12.2011 - 9 O 364/08
    Soweit der Kläger darüber hinaus mit dem Klageantrag zu 2. die weitergehende Feststellung der Einstandspflicht für vergangene , d.h. für den Zeitraum vom ##.10.2008 bis zum Tag der mündlichen Verhandlung, und für vorhersehbare zukünftige immaterielle Schäden begehrt, ist die Klage unbegründet und unterliegt der Abweisung; mit Blick auf den Klageantrag zu 1. und auf der Grundlage der Rechtsprechungsgrundsätze über die Einheitlichkeit der Schmerzensgeldbemessung waren diese bereits in dem mit dem Klageantrag zu 1. geltend gemachten, unbeschränkten Schmerzensgeld enthalten (vgl. insoweit v. Gerlach, Die prozessuale Behandlung von Schmerzensgeldansprüchen, VersR 2000, 525 ff; BGH VersR 1980, 975; 1995, 471; OLG Köln VersR 1992, 975; OLG Düsseldorf VersR 1996, 984; OLG Hamm NJW-RR 2000, 1625).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.1995 - 1 U 134/94

    Beschränkung des Schmerzensgeldes auf einen in der Vergangenheit liegenden

    Auszug aus LG Bonn, 23.12.2011 - 9 O 364/08
    Soweit der Kläger darüber hinaus mit dem Klageantrag zu 2. die weitergehende Feststellung der Einstandspflicht für vergangene , d.h. für den Zeitraum vom ##.10.2008 bis zum Tag der mündlichen Verhandlung, und für vorhersehbare zukünftige immaterielle Schäden begehrt, ist die Klage unbegründet und unterliegt der Abweisung; mit Blick auf den Klageantrag zu 1. und auf der Grundlage der Rechtsprechungsgrundsätze über die Einheitlichkeit der Schmerzensgeldbemessung waren diese bereits in dem mit dem Klageantrag zu 1. geltend gemachten, unbeschränkten Schmerzensgeld enthalten (vgl. insoweit v. Gerlach, Die prozessuale Behandlung von Schmerzensgeldansprüchen, VersR 2000, 525 ff; BGH VersR 1980, 975; 1995, 471; OLG Köln VersR 1992, 975; OLG Düsseldorf VersR 1996, 984; OLG Hamm NJW-RR 2000, 1625).
  • LG Leipzig, 23.06.2000 - 14 S 1502/00

    Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls; Verantwortlichkeit des

    Auszug aus LG Bonn, 23.12.2011 - 9 O 364/08
    Soweit der Kläger darüber hinaus mit dem Klageantrag zu 2. die weitergehende Feststellung der Einstandspflicht für vergangene , d.h. für den Zeitraum vom ##.10.2008 bis zum Tag der mündlichen Verhandlung, und für vorhersehbare zukünftige immaterielle Schäden begehrt, ist die Klage unbegründet und unterliegt der Abweisung; mit Blick auf den Klageantrag zu 1. und auf der Grundlage der Rechtsprechungsgrundsätze über die Einheitlichkeit der Schmerzensgeldbemessung waren diese bereits in dem mit dem Klageantrag zu 1. geltend gemachten, unbeschränkten Schmerzensgeld enthalten (vgl. insoweit v. Gerlach, Die prozessuale Behandlung von Schmerzensgeldansprüchen, VersR 2000, 525 ff; BGH VersR 1980, 975; 1995, 471; OLG Köln VersR 1992, 975; OLG Düsseldorf VersR 1996, 984; OLG Hamm NJW-RR 2000, 1625).
  • OLG Brandenburg, 28.06.2018 - 12 U 37/17

    Haftung einer Klinik und der behandelnden Ärzte wegen Verletzung der Regeln für

    Den von der Klägerin zitierten Entscheidungen des Landgerichts Bonn vom 23.12.2011 - 9 O 364/08, bestätigt durch das OLG Köln mit den bereits oben zitierten Entscheidungen vom 26.07.2010 und 13.10.2010 zum Aktenzeichen I-5 U 27/10, 5 U 27/10, und des Landgerichts München vom 14.01.2009 - 9 O 10239/14 (jeweils juris) lagen weit längere Leidens- und Behandlungszeiten der klagenden Patienten zugrunde.
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Rechtsprechung
   LG Bonn, 17.02.2010 - 9 O 364/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,73143
LG Bonn, 17.02.2010 - 9 O 364/08 (https://dejure.org/2010,73143)
LG Bonn, Entscheidung vom 17.02.2010 - 9 O 364/08 (https://dejure.org/2010,73143)
LG Bonn, Entscheidung vom 17. Februar 2010 - 9 O 364/08 (https://dejure.org/2010,73143)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 26.07.2010 - 5 U 27/10
    Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 17.02.2010 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 364/08 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
  • OLG Köln, 13.10.2010 - 5 U 27/10

    Anforderungen an die Dokumentation von Pflegemaßnahmen und deren Anordnung

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 17.02.2010 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 364/08 - wird zurückgewiesen.
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